Gerichts- und Notariatsdolmetschen
Beim Gerichtsdolmetschen sind neben der Sprachbeherrschung juristische Kenntnisse unerläßlich.
Für das Gerichtsdolmetschen ist mindestens die gründliche Beherrschung von zwei Sprachen und die intensive Kenntnis der jeweiligen Kulturen sowie ein ausreichendes rechtliches Wissen nötig. Die Art des Dolmetschens (konsekutiv, simultan, Flüstern) richtet sich nach der Kommunikationssituation. Gerichtsdolmetschen kann auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden. Bei einem Strafprozeß vor einem Amtsrichter, bei einem Prozess um Patentschutz beim Europäischen Gerichtshof, beim Internationalen Strafgerichtshof auf jeder Ebene sind bestimmte Normen zu beachten.
Ein spezielle Form des Dolmetschen mit rechtlichen Hintergrund ist das Notariatsdolmetschen.
Gerichts- und Notariatsdolmetschen obliegen besonderen Verschwiegenheitspflichten, daher setzen wir für diese Dolmetscharten nur beeidigte Dolmetscher ein. Beim Notariatsdolmetschen benötigt die DolmetscherIn Kenntnisse im Handels-, Kauf-, Immobilen-, Vertragsrecht und weiteren Rechtsgebieten. Darüber hinaus muß die DolmetscherIn mit den Gepflogenheiten bei Gericht, Anwälten, Polizei und Notaren vertraut sein. Unsere DolmetscherInnen verfügen über diese Erfahrung.
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